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Vorbereitungen für eine Costa Rica Rundreise

Check-in

Nicht vergessen: Ohne einen gültigen Reisepass kommt man nicht an Bord eines Flugzeuges nach Costa Rica!

Man sollte sich auch darüber im Klaren sein, dass man neuerdings bei einem Stopover in den USA (und auch wenn man im Transit das Flugzeug verlässt), die neuen Sicherheitsvorkehrungen der Amerikaner über sich ergehen lassen muss, d.h. man wird erkennungsdienstlich per Kamera und Fingerabdruck erfasst. Entsprechend benötigen Kinder nun auch ihren eigenen Reisepass, ein Eintrag im Pass der Eltern wird nicht länger akzeptiert.

Bei den meisten internationalen Flügen muss man zwei bis drei Stunden vor Abflug am Schalter der Airline eingecheckt haben. Viele Airlines neigen zum Überbuchen, d.h., sie buchen mehr Passagiere ein, als Sitze im Flugzeug vorhanden sind, und wer zuletzt kommt, hat dann möglicherweise das Nachsehen. Wenn ein vorheriges Reservieren der Sitzplätze nicht möglich ist, hat man die Chance, einen Wunsch bezüglich des Sitzplatzes zu äußern.

Komfort und Service

Benötigt man eine besondere Mahlzeit, z.B. vegetarisch, vegan oder glutenfrei, sollte man dies schon bei der Buchung im Reisebüro deutlich machen, damit es entsprechend bei der Fluglinie veranlasst wird.

Man achte auf den Abstand zwischen den Sitzreihen, denn dabei sind die Air­lines durchaus unterschiedlich. Bis zu 5 cm mehr Beinfreiheit können für große Nordeuropäer schon einiges an Mehrkomfort bedeuten. Continental Airlines und Iberia bewegen sich mit nur 79-82 cm ganz unten auf der Skala des Beinkomforts. Bei Air Canada und American Airlines z.B. ist je nach eingesetztem Flugzeug ein Sitzabstand bis zu 86 cm möglich.

Für Personen, die auf einem Flug einfach nicht schlafen können, ist das Bordprogramm auf individuellen Videobildschirmen an der Rückseite des Sitzes des Vordermanns sicher wich­tig. Statt nur 2-3 Filme im allgemeinen Kabinenraum geboten zu bekommen, kann man per Fernbedienung selbst aus dem nonstop verfügbaren, vielfältigen Video-, Audio- und oft auch Videospielprogramm seine Wahl treffen. Ein solch individuelles Bordprogramm bieten z.B. American Airlines, Continental Airlines in B767 und B777 sowie Iberia, nicht jedoch Air Canada.

Man sollte beim Reisebüro prüfen, ob alle Teilstrecken von der gleichen Airline oder zumindest einer gleichwertigen Airline geflogen werden und nicht im Codeshare von einer weniger komfortablen Gesellschaft ausgeführt werden.

 

Das Ticket

Die Gültigkeitsdauer des Tickets kann 30 oder 45 Tage, 3, 6 und 12 Monate betragen. Nach Ablauf der Frist (siehe Gültigkeitsdauer in der Mitte des Tickets über der Flug­stre­cken­angabe) ist keine Verlängerung mög­lich, das Ticket verfällt dann. Sonst kann der Flug­termin innerhalb der Geltungsdauer be­lie­­big oft verschoben werden, wofür aber fast im­mer Gebühren erhoben werden. Aber Achtung, in der Hochsaison sind alle Plätze oft auf Wochen ausgebucht!

Bei Billigtickets, die einen fixen Termin beinhalten, gibt es keine Änderungsmöglichkeit. Wenn man den Flug verpasst, hat man einfach Pech gehabt.

Geht ein Ticket verloren, das schon rückbestätigt wurde, hat man gute Chancen, einen Ersatz dafür zu erhalten. Einige Airlines kassieren dafür aber noch einmal 50 bis 100 ¤ . Gut ist es, deutlich lesbare Fotokopien des Tickets zu machen und bei einer Vertrauensperson zu hinterlegen. Dies hilft enorm bei einer Neu­ausstellung des Tickets.

Immer mehr Fluggesellschaften bieten elektronische Tickets (E-Ti­ckets) an. Die werden im Reservierungssystem der Airline, bei der man einen Flug gebucht hat, gespeichert und können nicht verloren gehen oder gestohlen werden. Hinzu kommt, dass für die Ausstellung von Papiertickets Zuschläge von bis zu 10 ¤ berechnet werden.

 

Das Gepäck

Viele Flüge gehen über die USA, wobei man als Transitpassagier darauf achten sollte, dass das Gepäck von Europa aus als Transit Baggage gekennzeichnet wird, sonst muss man es in den USA auch noch durch den Zoll schleppen.

In der Economy Class gilt bei den meis­ten Airlines für Flüge nach und von sowie über Nordamerika (USA, Kanada und Mexiko) eine Sonderregelung, der zufolge man zwei Gepäckstücke bis jeweils 23 kg ohne Mehrkosten als Freigepäck aufgeben kann. (Man beachte die Hinweise zu Gepäck bei Inlandsflügen im Kap. „Infos A–Z, Verkehrsmittel“.)

Sonst darf man in der Regel nur Gepäck bis zu insgesamt 20 kg pro Person einche­cken (steht auf dem Flugticket) und zusätzlich ein Handge­päck von 7 kg in die Kabine mitnehmen, welches eine bestimmte Grö­ße von 55 x 40 x 23 cm nicht überschreiten darf. Man sollte sich beim Kauf des Tickets über die Bestimmungen der Airline informieren.

Wenn das Gepäck die Gewichtsgrenze übersteigt, ist die Airline nicht verpflichtet, es auf dem gleichen Flug zu befördern und man trägt die Mehrkosten für die Versendung als Frachtgut oder die Zulassung als Überge­päck. Wenn man Glück hat, wird ein Auge zu­ge­drückt. Gepäckstücke, die mehr als 32 kg wiegen, können nicht normal eingecheckt werden – zum gesundheitlichen Schutz des Personals, das diese Gepäckstü­cke heben muss.

Sperrige Gepäckstücke (z.B. Fahrräder) müssen bei der Fluggesellschaft vorab angemeldet werden. Deren Beförderung kann mit Zusatzkosten verknüpft sein, die je nach Air­line unterschiedlich sind: Continental verlangt ca. 60 $ und Lufthansa ca. 100 ¤ . American Airlines, Iberia und United Airlines betrachten ein Fahrrad als eines der beiden Freigepäckstücke, die jeweils max. 32 kg wiegen dürfen. KLM und Martinair rechnen Fahrräder auf das Freigepäck von 20 kg an und verlangen ggf. einen Übergepäck­zuschlag.

Auch eine Windsurf-Ausrüstung transportiert man günstiger mit einem Charterflieger. Deutlich teurer wird es bei den Linienfluggesellschaften: Continental ca. 160 $, American 480 $, United 720 $, KLM und Iberia betrachten ein Surfbrett als Frachtgut und berechnen nach Volumen: ca. 375 bis 400 ¤ (ohne Segel).

Die Mitnahme einer Tauchaus­rüstung bis 30 kg ist meist kos­tenlos.

Aus Sicherheitsgründen dürfen Taschenmesser, Nagelfeilen, Nagelscheren, sonstige Scheren und Ähnliches nicht mehr im Handgepäck untergebracht werden. Diese Gegenstände sollte man unbedingt im aufzugebenden Gepäck verstauen, sonst werden sie bei der Sicherheitskontrolle einfach weggeworfen. Darüber hinaus gilt, dass Feuerwerke, leicht entzündliche Gase (in Sprühdosen, Cam­pinggas), entflammbare Stoffe (in Ben­zin­­feuer­zeugen, Feuerzeugfüllung) etc. nichts im Pas­sa­gierge­päck zu suchen haben.

Achtung: Seit November 2006 darf nur noch eine beschränkte Menge von Flüssigkeiten im Handgepäck mitgeführt werden! Die einzelnen Flüssigkeitsbehälter dürfen ein Fassungsvermögen von höchstens 100 ml haben. Die Flüssigkeitsbehälter sind in einen wieder verschließbaren transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal 1 l (ca. 20 x 20 cm) zu verstauen und an der Kontrollstelle getrennt vorzulegen (Quelle: www.auswaertiges-amt.de, Stand: Juni 2007). Da sich diese Bestimmungen kurzfristig ändern können, raten wir, sich kurz vor Reiseantritt bei den Fluggesellschaften und Flughäfen bzw. auf deren Internetseiten nochmal über die Einzelheiten zu informieren.

 

Rückbestätigung

Bei den meisten Airlines ist heutzutage die Bestätigung des Rückfluges nicht mehr notwendig. Allerdings empfehlen alle Airlines, sich dennoch telefonisch zu erkundigen, ob sich an der Flugzeit nichts ge­ändert hat, denn kurzfristige Änderungen der genauen Ab­flug­zeit kommen beim zunehmenden Luftverkehr immer häufiger vor.

Wenn die Airline allerdings eine Rück­be­stätigung (reconfirmation) bis 72 oder 48 Stunden vor dem Rückflug verlangt, sollte man auf keinen Fall versäumen, die Airline kurz anzurufen, sonst kann es passieren, dass die Buchung im Computer der Airline gestrichen wird; der Flugtermin ist dahin. Einige Hotels bieten Ihren Gästen einen Erinnerungsservice an, genaueres können Sie den Hotelbewertungen und Hotelkritiken entnehmen oder Sie fragen bei Ankunft direkt im Hotel nach. Doch auch wenn Sie die Rückbestätigung verpassen, besteht kein Grund zur Sorge. Das Ticket verfällt aber nicht dadurch, es sei denn, die Gültigkeitsdauer wird überschritten, aber unter Umständen ist in der Hochsaison nicht sofort ein Platz auf einem anderen Flieger frei.

Die Rufnummer kann man von Mitarbeitern der Airline bei der Ankunft, im Hotel, dem Telefonbuch oder auf der Website der Airline erfahren (s.o.).

 

Der Rückflug

Die Flughafensteuer für internationale Flüge beträgt in San José 26 $ und kann auch zum Tageskurs in Colones bezahlt werden.

Wer seinen Aufenthalt über 90 Tage hinaus verlängert hat, muss eine höhere Steuer bezahlen (zusätzlich etwa 500 Colones pro Monat). Je ein Schalter befindet sich in der Abflughalle links und rechts. Als Beleg wird eine Marke auf die Touristenkarte geklebt.

Landeswährung kann an der Bank oder bei mobilen Geldwechslern mit geringem Verlust in Dollars zurückgetauscht werden. Keine Wechselmöglichkeit nach der Passkontrolle!

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